Meister im Gastgewerbe

geprüfte Barmeister IHK

Ziel der Weiterbildung für den gastgewerblichen Nachwuchs ist die Vermittlung einer soliden Grundlage für den Erwerb des Titels “Barmeister(in)” mit dem anerkannten Abschluss Geprüfte/r Barmeister/in.
Die dadurch erworbenen Kompetenzen ermöglichen dem/der Lehrgangsteilnehmer/in nach erfolgreicher Prüfung den Aufstieg in leitende Positionen der Gastronomie und Hotellerie und setzt ihn/sie in die Lage, neben den handwerklichen Eignungen die immer komplexer und differenzierter werdenden kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Gesamtzusammenhänge eines gastgewerblichen Betriebes zu erkennen, zu erfassen und situationsgerecht zu lösen.

Unterrichtsthemen entsprechend der Meisterverordnung:

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen: Volks- und Betriebswirtschaft, Rechnungswesen,  Recht und Steuern, Unternehmensführung
Handlungsspezifische Qualifikationen: Gäste beraten und bewirten, Mitarbeiter führen und fördern, Abläufe planen, durchführen und kontrollieren, Produkte beschaffen und pflegen.

Vorangehende AEVO-Kurse:
im Frühjahr und Herbst (siehe Ausbildereignung​)

Nächste Meisterkurse (ohne AEVO):

Kurs Frühjahr 2025: ab 23.01. bis 26.04.2025 - schriftliche Prüfungen am 26.03.2022 und 28./29.04.2025 anschl. praktische Prüfung

Kurs Frühjahr 2026: ab 26.01. bis 25.04.2026 - schriftliche Prüfungen am 25.03.2026 und 27./28.04.2026 anschl. praktische Prüfung

Kurs Frühjahr 2027: ab 20.01. bis 24.04.2027 - schriftliche Prüfungen am 17.03.2027 und 26./27.04.2027 anschl. praktische Prüfung

Die Barmeisterkurse findet regelmäßig im Frühjahr eines jeden Jahres statt.

Im Herbst sind mindestens 3 Teilnehmer/-innen notwendig, die sich bis zum Stichtag: 15. Juli des jeweiligen Jahres bei der Hofa-Akademie und der IHK Rhein-Neckar angemeldet haben müssen.

Unterrichtszeiten
Montags bis samstags von 07.45 bis 18.00 Uhr

Unterkunft:
Bei Bedarf können wir Ihnen den Kontakt zur Zimmervermittlung der Hotelfachschule zukommen lassen.

Zugangsvoraussetzungen:
Erfolgreich abgelegte Gehilfenprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf "Restaurantfachmann/-fachfrau" oder “Hotelfachmann/-fachfrau” und danach eine mindestens 3-jährige dem Abschluss entsprechende einschlägige Berufspraxis mit Barerfahrung. Weiterhin werden auch Geprüfte Barmixer/Barmixerin mit einem weiteren Berufsjahr zugelassen. Der Prüfungsteil "Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen" ist durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung spätestens vor Beginn der letzten Prüfungsleistung nachzuweisen.

Notwendige Anmeldeunterlagen:


Förderung:
Für diesen Lehrgang besteht die Möglichkeit einer finanziellen Förderung. Weitere Informationen unter www.aufstieg-bafög.de und www.weiterbildungsstipendium.de. Weiterhin können DBU-Mitglieder vor Lehrgangsbeginn  bei der Deutsche Barkeeper-Union e.V. Hamburg einen Zuschuss beantragen.

Kurskosten einmalig 3.040,00 € zzgl. Prüfungsgebühr der IHK

© 2024 www.hofa-akademie.de - Webseite erstellt mit Zeta Producer CMS